Mietbedingungen unserer Bühnen FreeStage

Bitte beachten Sie folgende Mietbedingungen genau und fragen uns, wenn Ihnen etwas unklar ist.

- Freie Zufahrt für LKW mit Anhänger (Breite 2,45m, Länge 18,5m, Höhe 3,8m) oder Sattelzug (Breite 2,6m, Länge 16,5m, Höhe 4,0m) zum Bühnenstandort. Dies bedeutet, dass zum Beispiel keine parkenden Fahrzeuge, Tische/Bänke oder Aufbauten den Weg/Bühnenstandort zur vereinbarten Aufbau- und Abbauzeit versperren dürfen. Denken Sie bitte auch an Baustellen, zu niedrige Unterführungen, zu enge Tore oder Tragfähigkeiten von Brücken. Die Zufahrt und der Bühnenaufbau kann nur auf befestigten und tragfähigen Boden/Untergrund erfolgen. Das Geländegefälle darf 5% nicht überschreiten. Im Winter sind Maßnahmen gegen Schnee und Eisglätte zu treffen. Ein Anfahrtsplan (Stadtplan mit eingezeichneter Anfahrt) sollte rechtzeitig an den Vermieter gesendet werden. Bei schwierigen Zufahrtsbedingungen und Bühnenstandorten ist der Vermieter vorher zu informieren. Schäden an Bühne und Zugfahrzeug gehen zu Lasten des Mieters.

- Folgende Steckdose muß in Bühnennähe für Aufbau und Abbau der Bühne bereitgestellt werden: FreeStage S und M: CEE 3x16A FreeStage L und XXL: CEE 3x32A
Außerdem sorgt der Mieter für die ordnungsgemäße Erdung der Bühne und Verstromung der Aufbauten durch einen Elektromeister.

- Nach Übergabe der Bühne bis zur Rücknahme haftet der Mieter im vollen Umfang für sämtliche Gefahren, Beschädigungen und/oder Verlust. Für die Bühne ist eine Maschinenversicherung zum Neuwert mit einem Selbstbehalt von 10% abgeschlossen. Der Mieter verpflichtet sich zur Übernahme aller entstehenden Kosten aus einem Schadensfall einschließlich Ersatzbeschaffungskosten und Nutzungsausfall bis zur endgültigen Reparatur bzw. Neubeschaffung der Bühne. Wir empfehlen daher zur Minderung des Risikos den Abschluss einer weiteren geeigneten Versicherung, sowie den sachgerechten Gebrauch und eine sorgfältige Absicherung der Bühne durch Absperrungen, Ordner und Nachtwache.

- Der Mieter sorgt während der Mietdauer für die Sturm- und Windsicherung der Bühne. Ab einer Windgeschwindigkeit von 70km/h ist die Gaze (luftdurchlässige Gitternetzgewebe seitlich und hinten) abzunehmen, der Vermieter zu benachrichtigen und der Betrieb auf der Bühne einzustellen. Im Winter ist das Bühnendach durch geeignete Maßnahmen schnee- und eisfrei zu halten. Streusalz ist auf der Bühne nicht erlaubt.

- Der Mieter sorgt eigenständig bei den zuständigen Behörden für sämtliche Genehmigungen, Zulassungenund Konzessionen zur Aufstellung und zum Betrieb der Bühne. Die Bühne ist mit einem CE-Zeichen ausgestattet und entspricht den einschlägigen europäischen Maschinenrichtlinien. Unterlagen dazu können zur Verfügung gestellt werden. Ein Baubuch zur Vorlage beim Bauordnungsamt wird bei Aufbau der Bühne FreeStage Medium-Arc, Large und XXL an den Mieter übergeben.

- Der Mieter stellt sicher, dass die Bühne nur von Personal und Künstlern betreten wird, die in die Gefahren des Bühnenbetriebes (kein Geländer an Bühnenvorderkante, Stolperstellen, usw.) eingewiesenen sind.

- Veränderungen an der Bühne sind nur mit Absprache des Vermieters zulässig.

- Bei Veranstaltungsabsage vor Aufbaubeginn wird folgender Anteil der Mietkosten fällig:
   20% , wenn die Mietsache zu dem genannten Termin anderweitig vermietet werden kann
   80% , wenn die Mietsache zu dem genannten Termin nicht anderweitig vermietet werden kann

- Ist der Mieter mit vereinbarten Zahlungen im Verzug, so entbindet dies den Vermieter von seiner Leistungspflicht, ohne den Anspruch auf Zahlung zu verlieren.