



In den letzten Jahren haben immer wieder Schadensersatzklagen von Besuchern wegen Gehörschädigung bei lauten Veranstaltungen zum Erfolg geführt. Es gibt zwar kein Gesetz, welches die Lautstärke bei einer Veranstaltung begrenzt und dies mit Bußgeld ahndet, allerdings sollte man sich an die anerkannten technischen Regeln halten, um Schadenersatzsklagen von Besuchern zu vermeiden.
Wer trägt die Verantwortung für die Lautstärke bei einer Veranstaltung?
Die DIN 15905 Teil 5 verweist dabei auf die Verkehrssicherungspflicht des Veranstalters. Dieser lässt die Beschallungsanlage vor Publikum betreiben und steht somit in der Pflicht zu gewährleisten, dass kein Besucher zu Schaden kommt. Daneben resultiert aus dem Baurecht die Pflicht für den Betreiber einer Versammlungsstätte für die Sicherheit der Besucher zu sorgen. Die Verantwortung liegt also nicht am Tontechniker, der das Mischpult bedient, oder der Technikfirma, sondern in den Händen der Veranstalter und Betreiber.
Welche Richtwerte sind zu beachten?
Der Schallpegel darf durchschnittlich nicht lauter als 99 dB sein. Dieser Wert gilt nur für den Fall, dass dem Publikum Gehörschutz zur Verfügung gestellt wird, sonst dürfen 95 dB nicht überschritten werden. Kurze Spitzenpegel dürfen nicht lauter als 135 dB sein. Ab diesem Pegel besteht die Gefahr einer sofortigen Schädigung des Gehörs.
Warum sollte man Messungen durchführen?
Durch professionelle, normgerechte Messungen während der Veranstaltung wird gewährleistet, dass die Schallpegelgrenzen nicht überschritten werden. Durch eine Anzeige wird dem Bedienpersonal am Mischpult der aktuelle Pegel visualisiert. Sie können jeder Zeit eingreifen und zu hohe Pegel vermeiden. Desweiteren werden die kompletten Messdaten der Veranstaltung protokolliert, sodass Sie als Veranstalter oder Hallenbetreiber immer auf der sicherern Seite stehen und im Ernstfall vor Gericht Beweismaterial zur Verfügung haben.
Die 135 dB sind jeder Zeit strikt einzuhalten, was mit Limitern zu erreichen ist. Bei den 99 dB handelt es sich um einen Durchschnittswert, der über eine halbe Stunde gemittelt wird. Es ist möglich, dass bei einzelnen Liedern die Obergrenze von 99 dB kurzzeitig überschritten wird, wenn darauf wieder leisere Stellen folgen. Die Begrenzung ist durchaus sinnvoll und bedeutet keinerlei Einschränkung für die Qualität Ihrer Veranstaltung.
Durch die Weiterbildung zum "Sachkundigen für Schallpegelmessung" steht Ihnen ab sofort Herr Henri Mannagottera als kompetenter Partner zur Verfügung. Wir beraten Sie gerne, erstellen für Sie Schallpegelprognosen und führen für Sie normgerecht Messungen mit dem Messsystem dbmess durch.